Mitro Solutions

Informazioni legali

Condizioni generali

Queste condizioni si applicano ai contratti con Mitro Solutions GmbH per Curamitro e per Vellastock.

Le condizioni generali esistono in tedesco e in inglese. Fa fede unicamente la versione tedesca riportata qui sotto. Su richiesta vi spieghiamo volentieri ogni punto in italiano.

01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mitro Solutions GmbH, Spreitenbach («Mitro») und ihren Kunden über die Software Curamitro sowie über den Vertrieb der Software Vellastock in der Schweiz.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mitro ihnen schriftlich zustimmt. Bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag (Offerte, Vertrag, Leistungsbeschreibung) diesen AGB vor.

02Vertragsschluss

Offerten von Mitro sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Einzelvertrags oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Mitro zustande. E-Mail genügt der Schriftform.

03Leistungen: Curamitro

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Er umfasst in der Regel:

  • Lieferung von zwei Geräten (Betriebsgerät und Reservegerät) und einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)
  • Installation und Inbetriebnahme in den Räumen des Kunden
  • Nutzungsrecht an der Software Curamitro für die vereinbarte Anzahl Benutzer
  • Wartung, Updates, Backup in ein Rechenzentrum in der Schweiz und Support gemäss Einzelvertrag
  • Einführung und Schulung der Mitarbeitenden, sofern vereinbart

Eine optionale Pilotphase, ihre Dauer und ihre Abnahmekriterien werden im Einzelvertrag geregelt.

04Leistungen: Vellastock

Vellastock wird von Nenad Arbutina entwickelt. Mitro ist autorisierte Vertriebspartnerin für die Schweiz und erbringt Beratung, Offerte, Vertragsabwicklung, Einführung und Schulung.

Für das Nutzungsrecht an Vellastock gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des Herstellers, die dem Kunden mit der Offerte übergeben werden. Betrieb, Hosting und Support der Kundeninstanz richten sich nach dem Einzelvertrag.

05Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an der Dokumentation und an deren Weiterentwicklungen verbleiben bei Mitro beziehungsweise beim Hersteller.

Der Kunde darf die Software nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln oder Dritten zur Verfügung stellen, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt.

06Hardware

Die gelieferten Geräte gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Für die Hardware gilt die Garantie des Herstellers; Mitro unterstützt den Kunden bei deren Geltendmachung.

Der Kunde stellt einen geeigneten, abschliessbaren Standort mit Stromversorgung und Netzwerkanschluss bereit und schützt die Geräte vor unbefugtem physischem Zugriff.

07Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht. Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr ist vor Beginn der Installation fällig.

Gerät der Kunde in Verzug, kann Mitro nach erfolgloser Mahnung Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen und Support und Updates bis zur Zahlung aussetzen. Der Zugriff des Kunden auf seine eigenen Daten bleibt davon unberührt.

Mitro kann wiederkehrende Gebühren mit einer Ankündigung von drei Monaten auf Beginn eines neuen Vertragsjahres anpassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf diesen Zeitpunkt kündigen.

08Mitwirkung des Kunden

Der Kunde

  • stellt einen Internetanschluss für ausgehende Verbindungen und, sofern vereinbart, eine feste IP-Adresse im lokalen Netz bereit
  • verwaltet die Benutzerkonten und sorgt dafür, dass Zugangsdaten, Zwei-Faktor-Geräte und PINs nicht an Unbefugte gelangen
  • meldet Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich
  • gibt Mitro die für Installation und Support nötigen Auskünfte

09KI-generierte Inhalte

Curamitro erstellt mithilfe eines lokalen Sprachmodells Entwürfe von Berichten und Übersetzungen. Diese Entwürfe können Fehler enthalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sie vor der Verwendung durch eine fachlich qualifizierte Person geprüft, korrigiert und freigegeben werden.

Curamitro dient der Planung und Dokumentation. Es trifft keine Diagnose- oder Therapieentscheide.

10Support, Wartung und Updates

Support erfolgt über die im Einzelvertrag vereinbarten Kanäle und Zeiten. Ein Fernzugriff auf ein Curamitro-Gerät findet nur statt, wenn der Kunde ihn anfordert. Er ist zeitlich begrenzt, wird protokolliert und beschränkt sich auf System- und Diagnosedaten.

Updates werden signiert ausgeliefert und zu einem geplanten Zeitpunkt eingespielt. Schlägt die Prüfung nach einem Update fehl, wird der vorherige Stand automatisch wiederhergestellt.

11Datenschutz

Der Kunde ist für die Personendaten, die er mit der Software bearbeitet, Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes. Bei Curamitro werden diese Daten auf den Geräten des Kunden gespeichert; Mitro hat keinen Zugriff auf diese Daten und auf die Schlüssel.

Soweit Mitro im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, insbesondere beim Betrieb einer Vellastock-Instanz, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

12Gewährleistung

Mitro gewährleistet, dass die Software bei sachgemässer Nutzung im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Der Kunde meldet Mängel schriftlich und nachvollziehbar. Mitro behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist durch Korrektur, Update oder Umgehungslösung.

Gelingt die Behebung nicht innert angemessener Nachfrist, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Gebühren verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, den Vertrag auflösen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Mitro garantiert keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemässe Nutzung oder die Umgebung des Kunden zurückgehen.

13Haftung

Mitro haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Datenverlust haftet Mitro nur für den Aufwand der Wiederherstellung aus dem letzten vereinbarten Backup.

14Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

15Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt vorbehalten.

16Vertragsende

Bei Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch innert 30 Tagen einen vollständigen Export seiner Daten in einem gängigen Format. Danach werden die Schlüssel vernichtet und die Datenträger der Geräte gelöscht; Mitro bestätigt dies schriftlich.

Die Hardware bleibt im Eigentum des Kunden. Das Nutzungsrecht an der Software endet mit dem Vertrag.

17Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig; die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz der Mitro Solutions GmbH in Spreitenbach.